AGB der MS Gruppe – Gebäudedienstleister, Leopoldstraße 2, 76133 Karlsruhe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der MS Gruppe – Gebäudedienstleister, Leopoldstraße 2, 76133 Karlsruhe (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Gebäudereinigungs- und Gebäudedienstleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert vergütet.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren und notwendige Voraussetzungen (Wasser, Strom, Entsorgungsmöglichkeiten) kostenfrei bereitzustellen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
(5) Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich entsprechend der Entwicklung der Lohnkosten und Materialpreise anzupassen. Der Auftraggeber wird über eine Preisanpassung mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich informiert.
(1) Vereinbarte Ausführungszeiten und Termine sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen beruhen, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.
(3) Kurzfristige Terminänderungen (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) durch den Auftraggeber können mit einem Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden.
(1) Mängel der erbrachten Leistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder durch Einwirkung Dritter entstehen.
(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Anfrage wird dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis vorgelegt.
(1) Dauerschuldverhältnisse (z. B. regelmäßige Unterhaltsreinigung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
(2) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug ist.
(4) Einmalige Aufträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Abrechnung.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
(3) Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen Vorgänge und Informationen des Auftraggebers verpflichtet.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.
(2) Bei Verstoß gegen dieses Abwerbeverbot ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: April 2026
MS Gruppe – Gebäudedienstleister
Leopoldstraße 2, 76133 Karlsruhe
Geschäftsführer: Omran Almasri
Tel.: 0721 15665007 | E-Mail: [email protected]
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